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Entscheidungen in Übersicht EÜ165 (RZ 2018, 182)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 182 Heft 7 und 8 v. 15.8.2018

§§ 112 Abs 1, 110 Abs 2 StPO

Der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei kommt nur die Kompetenz zur Prüfung zu, ob ein gesetzlich anerkanntes Verschwiegenheitsrecht behauptet wird, nicht jedoch die Entscheidung darüber, ob dem Widersprechenden ein solches Verschwiegenheitsrecht auch tatsächlich zusteht. Zur Entscheidung hierüber ist ausschließlich das Gericht zuständig.

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