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Entscheidungen in Übersicht EÜ164 (RZ 2018, 182)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 182 Heft 7 und 8 v. 15.8.2018

§§ 21 Abs 1, 2, 47 Abs 2 StGB

Der Ausspruch der bedingten Entlassung des Rechtsbrechers aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB neben der Anordnung der Fortsetzung der Anstaltsunterbringung nach § 21 Abs 2 StGB widerspricht der Regelung des § 47 Abs 2 StGB.

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