vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ51 (RZ 2018, 56)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2018, 56 Heft 3 v. 15.3.2018

§ 68 StPO, § 1 DSG

Akteneinsicht steht Privatanklägern nur insoweit zu, als ihre Interessen betroffen sind. Ob dies konkret der Fall ist, ist im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Interesse des Privatanklägers an der Akteneinsicht und dem Recht (ua) des Angeklagten auf Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten zu beurteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!