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Entscheidungen in Übersicht EÜ129 (RZ 2017, 191)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 191 Heft 9 v. 15.9.2017

Art 7 Nr 2 EuGVVO

Bei einer urheberrechtswidrigen Aufführung liegt der Ort des Schadenseintritts dort, wo die Aufführung stattgefunden hat und daher auch das Werknutzungsentgelt angefallen wäre.

E 21.2.2017, 4 Ob 137/16z (RS0131327)

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