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Entscheidungen in Übersicht EÜ130 (RZ 2017, 191)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 191 Heft 9 v. 15.9.2017

Art 7 Nr 2 EuGVVO

Bei Verletzungen im Internet, die sich nicht auf das Gebiet eines Staates einschränken lassen, entsteht überall dort ein Schaden (bzw droht zu entstehen), von wo aus auf das geschützte Werk zugegriffen werden kann.

E 21.2.2017, 4 Ob 137/16z (RS0131328)

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