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Entscheidungen in Übersicht EÜ62 (RZ 2017, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 108 Heft 5 v. 15.5.2017

§ 201 StGB

Das fehlende Einverständnis des Opfers ist implizites Tatbestandsmerkmal des § 201 StGB und muss vom Vorsatz des Täters umfasst sein.

E 20.10.2016, 14 Os 87/16z (RS0130997)

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