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Entscheidungen in Übersicht EÜ61 (RZ 2017, 108)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2017, 108 Heft 5 v. 15.5.2017

§ 65 Abs 3 StGB

Wird die Tat außerhalb des Hoheitsgebiets eines Küstenstaates in "internationalen Gewässern" verübt, besteht am Tatort keine Strafgewalt.

Beisatz: Hier: Suchgiftübergabe 80 bis 100 Meilen vor der Küste Brasiliens (vgl Art 2, 3, 55 bis 57 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen [BGBl 1995/885]). (T1)

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