Art 25 UN-Kaufrechtsübk CISG, Art 49 Abs 1 lit a UN-Kaufrechtsübk CISG
Es ist naheliegend und damit auch objektiv erwartbar, dass der Erwerber eines hochpreisigen, nach seinen berechtigten Erwartungen mängelfreien Kunstwerks kein Interesse mehr am Kaufgegenstand hat, sobald er erfährt, dass dieser teilweise unbehebbare, eine Wertminderung im Ausmaß von immerhin rund 35 % nach sich ziehende Mängel aufweist.