§ 1330 ABGB, Art 17 Abs 1 StGG
Zwar berechtigt die Freiheit der Wissenschaft nicht zur Aufstellung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Jedoch laufen wissenschaftliche Veröffentlichungen meist auf Wertungen hinaus, auch soweit ihnen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen; im Hinblick auf die Freiheit der Berufsausübung und der Wissenschaft scheiden insoweit daher Unterlassungs- und Widerrufsansprüche in der Regel aus.