§ 34 Abs 1 DSG, § 85 Abs 4 GOG
Die Bestimmungen über die Fristen in § 85 Abs 4 GOG orientieren sich an den Fristenbestimmungen des § 34 Abs 1 DSG. Es sind daher auch die in § 85 Abs 4 GOG geregelten Fristen als von Amts wegen wahrzunehmende Präklusivfristen zu beurteilen.