§ 3a Abs 1 IESG
Im Fall einer erfolgreichen Kündigungsanfechtung werden die nach § 1155 ABGB nachzuzahlenden Entgeltansprüche (Erfüllungsansprüche) allgemein (ungeachtet des § 61 ASGG) mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils fällig.
E 29.9.2015, 8 ObS 10/15a (RS0130455)