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Entscheidungen in Übersicht EÜ79 (RZ 2016, 94)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 94 Heft 4 v. 15.4.2016

§ 278a StGB, § 278b StGB

§ 278a StGB kann mit § 278b StGB echt konkurrieren, wenn die terroristische Vereinigung bereits den Organisationsgrad einer kriminellen Organisation erreicht hat, weil ein zusätzlicher, über § 278b StGB hinausgehender Unwert vorliegt.

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