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Entscheidungen in Übersicht EÜ75 (RZ 2016, 94)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 94 Heft 4 v. 15.4.2016

§ 1 DSt

Die disziplinäre Verantwortung für die Einhaltung seiner standesrechtlichen Verpflichtungen kommt einem Rechtsanwalt auch dann zu, wenn er sich eines – weisungsunterworfenen – Rechtsfreundes bedient.

Beisatz: Hier: Einbringung einer Klage durch den Rechtsfreund des Disziplinarbeschuldigten gegen eine Rechtsanwalts-GmbH, ohne zuvor den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer gemäß § 20 RL-BA um Vermittlung anzurufen. (T1)

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