§ 464 Abs 3 ZPO, § 505 Abs 2 ZPO, § 371a EO
Der in § 371a EO geforderten Erhebung einer Berufung oder Revision ist die Stellung eines Verfahrenshilfeantrags samt Beigabe eines Rechtsanwalts zur Erhebung einer Berufung oder Revision gleichzuhalten.
E 15.7.2015, 3 Ob 136/15v (RS0130359)