§ 292 EO
Für die Beurteilung, ob beschränkt pfändbare Geldforderungen gegen ausländische Drittschuldner iSd § 292 Abs 2 EO vorliegen, kommt es nur darauf an, ob diese Forderungen, bestünden sie gegen einen inländischen Drittschuldner, nach den Vorschriften der EO beschränkt pfändbar wären.