§ 292 EO
Die Verpflichtung des Exekutionsgerichts, auf die Gewährung des dem Verpflichteten zustehenden inländischen Existenzminimums zu achten, ist durch eine darauf Bedacht nehmende Anordnung iSd § 292 Abs 3 EO zu erfüllen.
E 19.8.2015, 3 Ob 79/15m (RS0130361)