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Entscheidungen in Übersicht EÜ13 (RZ 2016, 16)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2016, 16 Heft 1 v. 15.1.2016

§ 281 Abs 1 Z 4 StPO, § 281 Abs 1 Z 5 StPO, § 281 Abs 1 Z 9 StPO, § 281 Abs 1 Z 10 StPO

Zufolge des verfahrensrechtlichen Grundsatzes "iura novit curia" scheiden Rechtsfragen als Gegenstand der Beweisaufnahme und als Inhalt von Tatsachenfeststellungen aus. Beisatz: Hier: Zur (abstrakten) Befugnis eines Beamten der Kriminalpolizei, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. (T1)

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