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Entscheidungen in Übersicht EÜ78 (RZ 2015, 167)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 167 Heft 7 und 8 v. 15.8.2015

§ 10 BTVG, § 1052 ABGB, § 1170 ABGB, § 6 Abs 1 Z 6 KSchG

Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.

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