Auf einen Blick:
Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 20121) kames nicht nur im Verwaltungsrecht zu Änderungen hinsichtlich der Anfechtbarkeit von Entscheidungen, sondern auch im Strafrecht. Durch die Erweiterung des Art 94 B-VG ergab sich die Möglichkeit, den Einspruch gemäß § 106 StPO erneut als Rechtsmittel gegen das Vorgehen der Kriminalpolizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren einzuführen.