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Einfluss des Gerichts auf die beschleunigte Behandlung seiner Vorlagefrage

WissenschaftBernhard König, Eva Klingler*)*)o.Univ.-Prof. Dr. Bernhard König,
Univ.-Ass. Mag. Eva Klingler,
beide Institut für Zivilgerichtliches Verfahren, Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.
RZ 2014, 192 Heft 9 v. 15.9.2014

Auf einen Blick:

Aktuelle Änderungen der Verfahrensordnung des EuGH haben für Gerichte, die Vorlagefragen an diesen richten, Bedeutung. Die Gerichte – und diese können solche aller Instanzen sein – haben durch entsprechende Antragstellung die Möglichkeit, das von ihnen initiierte Vorabentscheidungsverfahren beschleunigen zu lassen. Dazu ist entsprechendes "Vorbringen" erforderlich.

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