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§ 106 StPO – eine Reform der Reform

WissenschaftBirgit Linsinger*)*)Stud.-Ass. Birgit Linsinger, Universität Salzburg.RZ 2014, 200 Heft 9 v. 15.9.2014

Auf einen Blick:

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 20121)1)BGBl I 2012/51. kames nicht nur im Verwaltungsrecht zu Änderungen hinsichtlich der Anfechtbarkeit von Entscheidungen, sondern auch im Strafrecht. Durch die Erweiterung des Art 94 B-VG ergab sich die Möglichkeit, den Einspruch gemäß § 106 StPO erneut als Rechtsmittel gegen das Vorgehen der Kriminalpolizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren einzuführen.

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