Auf einen Blick:
Aktuelle Änderungen der Verfahrensordnung des EuGH haben für Gerichte, die Vorlagefragen an diesen richten, Bedeutung. Die Gerichte – und diese können solche aller Instanzen sein – haben durch entsprechende Antragstellung die Möglichkeit, das von ihnen initiierte Vorabentscheidungsverfahren beschleunigen zu lassen. Dazu ist entsprechendes "Vorbringen" erforderlich.