vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ102 (RZ 2014, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 121 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 422 ABGB, § 364 Abs 2 ABGB

Bei erkennbarer Schädigung von Objekten aufgrund eindringender Wurzeln (§ 422 ABGB) oder unmittelbarer Zuleitung (§ 364 Abs 2 ABGB) besteht jedenfalls eine Rechtswidrigkeit seitens des Pflanzeneigentümers, die zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen bezüglich des geschädigten Objekts führt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!