vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ101 (RZ 2014, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 121 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 180 ASVG

Aus dem Zweck des § 180 ASVG ergibt sich, dass eine Anpassung nach dieser Bestimmung nicht vorzunehmen ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage nach (alters- und ausbildungsunabhängigen) festen Beträgen richtet und dementsprechend gar nicht einkommensproportional ermittelt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!