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Entscheidungen in Übersicht EÜ104 (RZ 2014, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 121 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 22 Abs 1 UVG

Die mit dem FamRÄG 2009 eingeführte Ersatzpflicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verbrauch der Vorschüsse für den Unterhalt des Kindes (§ 22 Abs 1 letzter Fall UVG) ist im Wege eines Größenschlusses auch dann anzunehmen, wenn der vorsätzliche oder grob fahrlässige Verbrauch für andere Zwecke (hier: Eigenverbrauch) erfolgt.

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