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Entscheidungen in Übersicht EÜ95 (RZ 2014, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 120 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 107 ASVG

Wählt der Versicherungsträger für die Rückführung einer im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses erfolgten Überzahlung nicht den Weg der Abrechnung (§ 103 Abs 1 ASVG), sondern den der Rückforderung nach § 107 Abs 1 ASVG, kann er sich nur auf die dort genannten Rückforderungsgründe stützen.

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