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Entscheidungen in Übersicht EÜ96 (RZ 2014, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 120 Heft 5 v. 15.5.2014

§ 1409 Abs 1 ABGB, Art 4 EVÜ, § 1 Abs 1 IPRG, Art 4 Rom I-VO

Die Haftung aus Vermögensübernahme (§ 1409 ABGB) ist kollisionsrechtlich nicht an das Forderungsstatut anzuknüpfen. Andere mögliche Anknüpfungspunkte führen zur Anwendung österreichischen Rechts.

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