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Konfliktregelung statt Strafe: Zwei Studien zur spezialpräventiven Wirkung des Tatausgleichs

WissenschaftVeronika Hofinger*)*)Dr. Veronika Hofinger, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS).RZ 2014, 91 Heft 4 v. 15.4.2014

Dieser Artikel präsentiert zwei Studien, in denen die Legalbewährung ehemaliger Tatausgleich-Klienten anhand von Strafregisterauszügen untersucht wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rückfallraten nach einem Tatausgleich sehr niedrig sind, und sprechen für eine breitere Anwendung dieser sozialkonstruktiven Diversionsform.

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