Dieser Artikel präsentiert zwei Studien, in denen die Legalbewährung ehemaliger Tatausgleich-Klienten anhand von Strafregisterauszügen untersucht wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass die Rückfallraten nach einem Tatausgleich sehr niedrig sind, und sprechen für eine breitere Anwendung dieser sozialkonstruktiven Diversionsform.