Auf einen Blick:
30 Jahre nach Inkrafttreten des Zustellgesetzes bleiben noch viele Fragen strittig. Dazu trägt das zwangsläufig unterschiedliche Vorverständnis in Verwaltung und Justiz bei. Vor einer ausschließlich auf wörtlicher Interpretation beruhenden Auslegung des nicht stets sorgfältig formulierten Gesetzes wird gewarnt. Der Beitrag thematisiert eine Vielzahl von Einzelfragen und stellt die neuesten Entwicklungen im Zustellrecht dar.