§ 4 Abs 2 BauRG
Das "Erlöschen" des Baurechts wegen qualifizierten Zahlungsverzugs iSd § 4 Abs 2 BauRG führt noch nicht zum Untergang der dinglichen Position des Bauberechtigten, sondern begründet nur einen Löschungstitel. Ist eine Löschung nicht erfolgt, kann der Bauberechtigte von einem titellos benützenden Dritten Räumung und Zahlung eines Benützungsentgelts verlangen.