Die Grundrechte sind eindeutig: Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der genetischen Merkmale, der sexuellen Orientierung sind verboten. Bei der Annäherung an eine tatsächliche Gleichstellung kommt dem Recht eine ambivalente Bedeutung zu: Es kann bestehende Strukturen und Machtverhältnisse verfestigen, zugleich aber in anderen Bereichen neue Wirklichkeiten schaffen und dadurch entscheidend die Entwicklung der Geschlechterverhältnisse befördern. Zu denken ist etwa an die Reformen im Familienrecht, Gendergleichheit im Arbeitsrecht, Entkriminalisierung und Gleichstellung von homosexuellen Personen.