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An alle Mitglieder der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter

InternaRZ 2014, 3 Heft 1 v. 15.1.2014

Die Hauptversammlung der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat am 28. November 2013 beschlossen, den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2014 wie folgt festzusetzen.

Für Mitglieder der Vereinigung, die nicht Mitglied der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sind:

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