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Entscheidungen in Übersicht EÜ169 (RZ 2014, 227)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 227 Heft 10 v. 15.10.2014

§ 21 Abs 1 StGB, § 67 Abs 4 Z 1 StPO, § 369 Abs 1 StPO, § 430 Abs 6 StPO

Ein gemäß § 430 Abs 6 StPO unzulässiger Anschluss wegen privatrechtlicher Ansprüche an das Verfahren zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB ist vom Erstgericht gemäß § 67 Abs 4 Z 1 StPO zurückzuweisen.

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