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Entscheidungen in Übersicht EÜ163 (RZ 2014, 226)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2014, 226 Heft 10 v. 15.10.2014

§ 37 Abs 6 DSchG

Nach dem klaren Gesetzeswortlaut stellt ein Bescheid im Sinn des § 37 Abs 6 DMSG eine unabdingbare Voraussetzung für die Einstellung davon erfasster Strafverfahren dar. Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, das Vorliegen mangelnden öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Denkmals selbständig zu prüfen.

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