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Entscheidungen in Übersicht EÜ137 (RZ 2013, 142)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 142 Heft 6 v. 1.6.2013

§ 5b Z 4 KSchG, § 5e KSchG

Online-Verkäufe, bei denen der Vertrag mit jenem Verbraucher zustande kommt, der bei Ablauf der vom Unternehmer gesetzten Frist das höchste Gebot abgegeben hatte, fallen nicht unter den Begriff der "Versteigerung" iSv § 5b Z 4 KSchG. Das in § 5e KSchG geregelte Rücktrittsrecht besteht daher auch bei solchen Geschäften.

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