§ 3 Z 1 GlBG, § 5 Abs 1 GlBG, § 17 Abs 1 Z 1 GlBG, § 19 Abs 1 GlBG
Dass die ausgeschriebene Stelle bisher nicht besetzt wurde, ändert nichts am Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung, wenn ein Bewerber allein wegen seines (zu hohen) Alters benachteiligt wurde.