§ 255 Abs 4 ASVG
Einer im Rahmen eines Sozialplans gewährten (widerruflichen) Dienstfreistellung von 10 Jahren fehlt das für den Tätigkeitsschutz erforderliche Kriterium der "Ausübung einer Tätigkeit" (§ 255 Abs 4 ASVG).
E 20.11.2012, 10 ObS 154/12p (RS0128471)