§ 255 Abs 2 ASVG
Hat ein Versicherter seine Tätigkeit (hier: im Gastgewerbe) weit überwiegend während einer Zeit ausgeübt, in der es den früheren (- ohne Lehrabschluss ausgewählten -) Lehrberuf (hier: "Kellner") nicht mehr gab, hat sich die Beurteilung, ob die vom Versicherten ausgeübte Tätigkeit als angelernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 2 ASVG zu qualifizieren ist, an dem neu ge-