§ 302 Abs 1 StGB, § 85 Abs 1 stmk GdO, § 81 Gemeindehaushaltsordnung 1977
Die in § 81 Stmk Gemeindehaushaltsordnung 1977 unter der Überschrift "Bescheinigung der Rechnungsabschlüsse" vorgesehene Unterschrift des Gemeindekassiers entfaltet keine von der Rechtsordnung angesprochene Wirkung und stellt daher keine Ausübung einer (demnach nicht eingeräumten) Befugnis dar.