§ 419 ZPO, § 520 Abs 1 ZPO
Das Oberlandesgericht wird funktionell als Erstgericht tätig, wenn es über einen Antrag auf Berichtigung seiner Berufungsentscheidung nach Rechtskraft und damit außerhalb des Berufungsverfahrens entscheidet. Der Rekurs gegen den Berichtigungsbeschluss des Oberlandesgerichts ist daher beim Oberlandesgericht einzubringen.