§ 15 PKG
Eine Kündigung oder vorzeitige Auflösung des Pensionskassenvertrags aus wichtigem Grund steht den einzelnen Leistungsberechtigten nicht zu.
E 24.10.2012, 8 ObA 64/11m (RS0128271)
§ 15 PKG
Eine Kündigung oder vorzeitige Auflösung des Pensionskassenvertrags aus wichtigem Grund steht den einzelnen Leistungsberechtigten nicht zu.
E 24.10.2012, 8 ObA 64/11m (RS0128271)