vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ261 (RZ 2013, 285)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 285 Heft 12 v. 15.12.2013

§ 1302 ABGB, § 1310 ABGB

Bei einem Regress nach § 1302 ABGB ist im Hinblick auf deliktsunfähige Mitschuldner auch die Wertung des § 1310 ABGB zu berücksichtigen. So ist zu prüfen, ob und inwieweit eine Ersatzpflicht mit Rücksicht auf das Vermögen des Deliktsunfähigen – auch eine bestehende Haftpflichtversicherung – sowie darauf, ob ihm nicht doch ein Verschulden zur Last zu legen ist, der Billigkeit entspricht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!