vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ249 (RZ 2013, 249)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 249 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 1 KSchG, § 25d KSchG, § 161 UGB

Wenngleich ein Kommanditist nicht als Unternehmer iSd UGB, sondern als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, ist vor Anwendung konkreter Normen des KSchG (hier des richterlichen Mäßigungsrechts) im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwendung nach dem Telos der Norm (ihrem Schutzzweck) geboten ist. Erforderlichenfalls ist die Norm teleologisch zu reduzieren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!