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Entscheidungen in Übersicht EÜ248 (RZ 2013, 249)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 249 Heft 11 v. 15.11.2013

§ 20 ECG

§ 20 ECG ist eine spezielle Kollisionsnorm/IPR-Regel und enthält eine Sachnormverweisung auf die (materiellen) Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats.

Beisatz: § 20 ECG ist im Anwendungsbereich der Rom II-VO keine vorrangig zu beachtende Sachnormverweisung, sondern führt allenfalls zu einer materiell-rechtlichen Korrektur jenes Ergebnisses, das sich aus der Anwendung des nach der Rom II-VO bestimmten Rechts ergibt. (T2)

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