§ 96 Abs 2 StPO, § 271 Abs 4 StPO
Ein Absehen des Vorsitzenden von der Beiziehung eines Schriftführers in Verbindung mit Protokollierung durch richterliches Diktat ist im Schöffenverfahren zwar zulässig, aber nur in ganz einfachen Fällen sachgerecht.
E 20.12.2011, 15 Os 150/11i (RS127381)