§ 364 Abs 3 ABGB
Führt das widerrechtliche Verhalten des Störers einen das Eigentumsrecht des Nachbarn beeinträchtigenden Dauerzustand herbei, kann auch dessen Beseitigung verlangt werden.
Beisatz: Hier: Gefährlicher Überhang. (T1)
§ 364 Abs 3 ABGB
Führt das widerrechtliche Verhalten des Störers einen das Eigentumsrecht des Nachbarn beeinträchtigenden Dauerzustand herbei, kann auch dessen Beseitigung verlangt werden.
Beisatz: Hier: Gefährlicher Überhang. (T1)