1. Einleitung
Derzeit wird wieder - wie schon mehrfach in der Vergangenheit - diskutiert, auch gegen Gerichtsentscheidungen eine sog Gesetzesbeschwerde einzuführen, die gegen Gerichtsentscheidungen die Anrufung des VfGH dann ermöglichen soll, wenn diese Entscheidung auf der Anwendung einer verfassungswidrigen generellen Norm beruht. Diese Vorschläge sind aus Sicht des Obersten Gerichtshofs abzulehnen; für eine derartige Maßnahme besteht keinerlei Notwendigkeit.