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Entscheidungen in Übersicht EÜ235 (RZ 2012, 279)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 279 Heft 12 v. 1.12.2012

§ 255 Abs 2 ASVG idF BGBl I 2010/111

Die Härtefallregelung des § 255 Abs 2 ASVG, nach der Berufsschutz auch bei Nichterreichen des 15-jährigen Rahmenzeitraums eintreten kann, ist dann nicht anzuwenden, wenn eine diesen Rahmenzeitraum erreichende Arbeitnehmerin, die erst nach später Ablegung der Lehrabschlussprüfung (hier: mit 45 Jahren) weniger als 15 Jahre (hier: 5 Jahre) im erlernten Beruf tätig war.

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