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Entscheidungen in Übersicht EÜ42 (RZ 2011, 46)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 46 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 271 Abs 7 StPO

Wenn innerhalb einer nach § 271 Abs 7 letzter Satz StPO neu ausgelösten Frist keine (neue) Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde erstattet wird, bleibt die nach Urteilsverkündung bereits zuvor erstattete Ausführung - auch ohne diesbezügliche Erklärung des Nichtigkeitswerbers - wirksam.

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