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Entscheidungen in Übersicht EÜ43 (RZ 2011, 46)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 46 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 105 StGB, § 144 StGB, § 146 StGB

Hindert der Täter das Betrugsopfer mit Gewalt an der eigenmächtigen Durchsetzung seines zivilrechtlichen Rückforderungsanspruchs, bewirkt er keinen über den durch den zuvor begangenen Betrug hinausreichenden Vermögensschaden. Es ist daher nicht Erpressung, sondern Nötigung verwirklicht.

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